Verfahren gegen Andrej eingestellt
Das Ermittlungsverfahren wegen §129 gegen Andrej ist nach §170 Abs. 2 Satz 1 StPO eingestellt worden. Im Schreiben der Bundesanwaltschaft (BAW) vom 5. Juli 2010 heißt es: "Die Ermittlungen haben den gegen den Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder ihrer Unterstützung nicht erhärtet." Damit ist das letzte bekannte Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der militanten gruppe (mg) eingestellt. Gegen unbekannt wird weiter ermittelt.
Noch offen ist der Ausgang der Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Axel, Florian und Oliver. Der BGH wird darüber in den nächsten Monaten entscheiden.
Das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver wurde auch mit dem Kontakt zu Andrej begründet. Jetzt fällt dieses anfängliche Ermittlungskonstrukt in sich zusammen. Dadurch, dass die Bundesanwaltschaft dies erst neun Monate nach dem Urteil bekannt gibt, konnten ihre Verteidiger darauf im Revisionsverfahren nicht zurückgreifen.
Presseerklärung: einstellung.so36.net/de/pm/1795
Zusammenfassender Zeitungsartikel: einstellung.so36.net/de/ps/1801
Ergänzung aus der Rede von Anne Roth auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration am 11.9.2010:
"Im Juli 2010 bekam Andrej Post von der Staatsanwaltschaft: das Verfahren wurde endlich eingestellt. Im selben Schreiben steht mehr oder weniger deutlich, dass sie finden, dass sie trotzdem irgendwie recht hatten. Und dass sie die ganzen Akten an die Staatsanwaltschaft in Berlin übergeben.
Und warum? Wir fragten, ob es also in Berlin ein neues Verfahren gebe. Die Antwort war: Das können wir nach Paragraph soundso soundso nicht beantworten.
Die Antwort war nicht: Es gibt kein Verfahren. Das heißt tatsächlich nichts. Es kann auch sein, dass sie Arschlöcher sind und es uns einfach nicht sagen, dass es kein Verfahren gibt. Aber wir wissen es nicht.
Es folgte ein Schreiben zum Entschädigungsanspruch. Der immerhin wird Andrej zugestanden. Für die U-Haft, und für die Festnahme. Keine Entschädigung gibt es für die erste Hausdurchsuchung, die 16 Stunden dauerte, denn an der ist er selber schuld. Sein – Zitat - „Hang zur Heimlichkeit“, also das vielzitierte konspirative Verhalten war grob fahrlässig, heißt es. Denn: „Er gerierte sich als Mitglied der mg“ - der Gruppe, deren Mitgliedschaft ihm vorgeworfen wurde.
Es ist stiller geworden um diese Sache, und das ist gut so. Aber es ist immer noch nicht zu ende."